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| Alpenvereine - Gegenrecht |
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Zur Inanspruchnahme des internationalen Gegenrechtes müssen die Personen einen gültigen Jahresausweis ihres Verbandes unter Anführung der entsprechenden Jahreszahl, auf dem das Gegenrechtslogo mit den Worten "GEGENRECHT-RÈCIPROCITE`" eingedruckt oder aufgeklebt ist, vorweisen. Folgende Gründervereine tragen das Gegenrecht:
Dem Zusatzabkommen beigetreten sind folgende Alpenvereine:
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